Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V.

Logo SHWBw e.V.Der Erlös unseres Vereins geht in vollem Umfang an das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V., über welches wir insbesondere vor diesem Hintergrund an dieser Stelle informieren.

 

 

Was war der Auslöser ?

Fünfzehn Soldaten des Luftlandejägerbataillons 19 in Kempten verlieren bei der Iller-Durchquerung am 3. Juni 1957 ihr Leben. Sie gehören zum ersten Wehrpflichtigenjahrgang der Bundeswehr.

Spontan sammeln Kameraden für die Eltern und Geschwister der Opfer. Auch aus der Bevölkerung kommen viele Spenden, die an Hinterbliebene verteilt werden. Aus dieser kameradschaftlichen Sammel- und Spendenaktion erwächst die Idee zur Einrichtung einer Selbsthilfeorganisation aller Soldaten. Am 18. Oktober 1957 wird das „Soldatenhilfswerk der Bundeswehr (SHWBw) e.V.“ gegründet.

Den Vorsitz der Selbsthilfeorganisation übernimmt bis zum Juli 1958 Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß. Danach üben bis heute die Generalinspekteure der Bundeswehr traditionsgemäß dieses Amt aus.

Woher kommen die Spenden ?

Spenden für das Soldatenhilfswerk setzen sich zusammen aus den jährlichen Sammlungen, zu denen der Generalinspekteur der Bundeswehr aufruft, aus Spenden von Einzelpersonen, Wirtschaft und Verbänden. Hinzu kommen Zinserträge und gerichtliche Geldbußen.

Wann unterstützt das SHWBw ?

In allen Fällen einer unverschuldeten Notlage kann das SHWBw eine Kameradschaftshilfe gewähren. Hilfen können auch bei Todesfällen von Soldatinnen und Soldaten im und außer Dienst sowie deren Familienangehörigen gewährt werden.

Für Besuchsfahrten zu erkrankten Soldatinnen und Soldaten oder zu deren Familienangehörigen ist eine finanzielle Unterstützung möglich.

Wer kann Anträge schreiben ?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie Wehrübende. Anträge für eine Kameradschaftshilfe werden von der zuständigen Dienststelle eingeleitet. Bei komplizierten Sachverhalten empfiehlt es sich, den Sozialdienst des zuständigen Dienstleistungszentrums einzuschalten.

Die Anträge werden der Geschäftsführung des SHWBw mit der Stellungnahme des Disziplinarvorgesetzten – mit Post, per Fax oder elektronisch vorgelegt.

Wie wird über Hilfe entschieden ?

Über Hilfen bei Todesfällen und bei Kameradschaftshilfen in geringfügiger Höhe entscheidet die Geschäftsführung des SHWBw. In allen anderen Einzelfällen entscheidet der Spendenausschuss des SHWBw. Er setzt sich zusammen aus Soldaten fast aller Dienstgrade. Seine Mitglieder werden auf Ersuchen des SHWBw von den Kommandeuren vorgeschlagen.

Grundsätze für die Unterstützung ?

Wichtig für eine rasche Entscheidung ist eine klare Darstellung des Sachverhalts und ein präziser Hinweis auf die Art der Notlage. Die Möglichkeit ihrer Minderung oder Abhilfe sollte aufgeführt werden. Die Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen soll Rückschlüsse auf Bedürftigkeit ermöglichen.

Das SHWBw gewährt grundsätzlich keine Darlehen. Ein Rechtsanspruch auf eine Kameradschaftshilfe durch das SHWBw besteht nicht.

Beispiele für Hilfen ?

Durch den unverhofften Tod eines Hauptfeldwebels steht die Ehefrau mit drei minderjährigen Kindern urplötzlich vor dem Nichts. Finanziell ist die Familie nicht abgesichert, der Vater hatte keine Vorsorge getroffen. Sogar der Dispositionskredit bei der Bank ist völlig ausgeschöpft. Einstimmig beschließt der Spendenausschuss eine Kameradschaftshilfe von 4.000 € und die Einschaltung anderer Hilfsorganisationen.

Auf dem Weg zum Dienst verunglückt ein Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) mit seinem Motorrad, weil ihm ein stark alkoholisierter Autofahrer
die Vorfahrt nimmt. Er ist seitdem querschnittsgelähmt. Die mittellosen Eltern besuchen ihren Sohn zum Teil täglich in unterschiedlichen Kliniken. Die finanzielle Belastung durch die Fahrtkosten können sie nicht allein tragen, ein Mietrückstand von zwei Monaten entsteht. Eine Kameradschaftshilfe in Höhe von 3.000 € hilft in der höchsten Not.

Die Ehefrau eines Unteroffiziers ist an Leukämie erkrankt und hat nach Aussagen der Ärzte keine lange Lebenserwartung mehr. Der Soldat kommt nur am Wochenende nach Hause. Um das Leben noch so lange wie möglich gemeinsam verbringen zu können, möchte das Ehepaar an den Standort des Soldaten umziehen. Eine UKV-Zusage durch den Dienstherrn ist jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die finanziellen Mittel des Ehepaars reichen nicht aus, um einen Umzug auf eigene Kosten durchzuführen. Eine Zuwendung von 2.000 € ist durch uns umgehend erfolgt, und mit Hilfe seiner Kameraden wurde der Umzug schleunigst durchgeführt.

 

„Kameradschaft macht stark“

 

Vorstand

Vorsitzender:

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker

Stellvertreter des Vorsitzenden

Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Generalleutnant Günter Weiler

Geschäftsführung

Geschäftführer:

Oberstleutnant a.D. Michael Egbers
Tel.: (02 28) 99 24-63 42
E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Schriftführer:

Oberstleutnant a.D. Rolf Baier
Tel.: (02 28) 99 24-58 91
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Schatzmeister:

Oberstleutnant a.D. Michael Piekatz
Tel.: (02 28) 99 24-44 00
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Erreichbarkeit:

Tel.: (02 28) 99 24-43 91
Bw-Netz: 34 00-43 91
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Sitz der Geschäftsstelle:

BMVg, Bonn, Haus 620, 6. Stock

Geschäftszeiten:

Dienstag bis Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr

Bankverbindung:

Postbank Köln
Bankleitzahl: 370 100 50
KontoNr.: 130 550 3

 

Plakat 2010