Mitglied unseres Vereins kann derzeit grundsätzlich jeder werden, wer
und wer den Zweck des Vereins (vgl. § 3 der Satzung) vorbehaltlos zu unterstützen bereit ist.
Aus zum Zeitpunkt der Vereinsgründung gegebenen Anlass sahen wir uns gezwungen, die Aufnahmekriterien zunächst etwas enger zu fassen. Die Rahmenbedingungen haben sich seitdem geändert. Wir beabsichtigen somit, die Aufnahmekriterien zu lockern und die Satzung auf der kommenden Mitgliederversammlung im ersten Quartal 2012 entsprechend zu ändern. Bitte lassen Sie sich durch die bis dahin noch gültigen Aufnahmebedingungen nicht abschrecken. Zögern Sie bitte nicht, sich im Falle einer beabsichtigten Mitgliedschaft direkt mit uns in Verbindung zu setzen.
Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, so richten Sie bitte Ihren schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand. Bitte nutzen Sie hierzu das folgende Formular. Sie können die Felder des Formulars elektronisch ausfüllen.
Auf dem Aufnahmeantrag geben aktive Angehörige der Bundeswehr bitte die aktuelle Dienst-/Beschäftigungsstelle an. Von Reservisten und ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr wird ein entsprechender schriftlicher Nachweis erbeten. Sonstige Antragsteller geben bitte eine Referenzperson aus dem Rahmen der bisherigen Mitglieder an.
Die Erteilung der Einzugsermächtigung ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein.
Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Die Entscheidung ist dem Antragsteller mitzuteilen; sie bedarf keiner Begründung. Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung zur Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss.
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt 2,- € pro Monat. Er wird in Form eines Jahresbeitrages im Voraus, für das Eintrittsjahr anteilig mit Blick auf den jeweiligen Eintrittsmonat, erhoben.
Jedem Vereinsmitglied steht pro vollständigem Quartal einer Mitgliedschaft im Kalenderjahr ein Artikel aus dem Sortiment des Vereins zu, d.h. bei einer vollen Jahresmitgliedschaft vier Artikel, bei einem Eintritt z. B. zum 1. Mai zwei Artikel.